Auch wenn die Beschwerde vieler Freunde eines objektiven und sachlichen Umgangs mit der deutschen Kolonialpolitik in Namibia formal keine Aktion der DNG war, so haben doch viele DNG-Mitglieder entscheidend daran mitgewirkt.

In der Sache ist dies allerdings eine Entscheidung, die auch die Arbeit der DNG bestärkt. Mit der erfolgreichen Programmbeschwerde wurde erreicht, dass ein mittlerweile weitverbreiteter ideologisierter und oft Fakten vernachlässigender bzw. faktenverdrehender Umgang mit der deutschen Kolonialzeit, ihren Verbrechen und dem heutigen Umgang mit dieser Epoche deutscher Geschichte erstmals von einem Gremium des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks kritisch untersucht, gravierende Fehler des NDR festgestellt und die Dokumentation aus dem Programm genommen wurde.

Das ist ein wichtiger Beitrag zu dem auch von der DNG verfolgten Ziel, einen Umgang mit der Kolonialzeit auf der Basis von Fakten, ohne ideologische Scheuklappen und unter Berücksichtigung der seit Jahrzehnten vielschichtigen Beiträge von Deutschen und Namibiern deutscher Sprache zu einem versöhnlichen Miteinander aller Gesellschaftsgruppen in Namibia zu fördern, ohne die Verbrechen der Kolonialzeit auszublenden.

Damit ist der Erfolg der Beschwerde auch ein Erfolg für die DNG.

Mit besten Grüßen
Christian Schlaga
(DNG Präsident)

Die E-Mail des Vorsitzenden des NDR Rundfunkrates Dietmar Knecht können Sie hier nachlesen:

Sehr geehrter Herr Schlaga,
sehr geehrter Herr Becker,
sehr geehrter Herr Dr. Lange,
sehr geehrter Herr Herbig,

mit der o.g. Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt.

Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 17.05.2024 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorausgegangen war eine ausführliche Beratung im Programmausschuss am 27.02.2024 und 07.05.2024.

Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts hat der Rundfunkrat mit knapper Mehrheit festgestellt, dass mit der Dokumentation "Deutsche Schuld – Namibia und der Völkermord" gegen § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Satz 1, Satz 3, Abs. 2 Satz 2 Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR StV) verstoßen wurde. Der Intendant wurde gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 NDR StV angewiesen, den Verstoß künftig zu unterlassen, d.h. die Dokumentation "Deutsche Schuld – Namibia und der Völkermord" nicht mehr auszustrahlen oder in der Mediathek zur Verfügung zu stellen.

Grundlage für diese Entscheidung waren dabei u.a. die mit Ihrer Programmbeschwerde geltend gemachten falschen Angaben in der Dokumentation zur Familiengeschichte Imke Rust, zur Bezeichnung der ELKIN, zu den Bodenschätzen, zur "Landfrage" und in Bezug auf die Aussage, dass aus der Kirche niemand mit Aminata Belli über den Völkermord sprechen wollte. Dies gilt ebenfalls für die in Ihrer Programmbeschwerde angeführte nicht angemessene und faire Berücksichtigung der Auffassung von Bischof Brand in dem Film sowie das von Ihnen hervorgehobene Auslassen von wesentlichen Informationen zur Geschichte und Entwicklung Namibias nach dem Ende der Kolonialzeit bis heute.

Wir danken Ihnen sehr für den Hinweis auf diesen Verstoß und für Ihre aufmerksame und kritische Beobachtung des Programms des NDR. Diese hat dazu beigetragen, dass sich der Rundfunkrat intensiv mit der Dokumentation und den dort enthaltenen Mängeln auseinandergesetzt und im Ergebnis einen Verstoß gegen die Grundsätze der Angebotsgestaltung festgestellt hat. Es hat sich außerdem gezeigt, dass der Einsatz sogenannter Presenter-Formate für Dokumentationen über komplexe historische Zusammenhänge kritisch zu hinterfragen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Knecht
Vorsitzender NDR Rundfunkrat