Da die Finanzämter ab 2021 für Beiträge und Spenden in Höhe von 300,00 EUR und darunter (bis 2020: 200,00 EUR) den Kontoauszug oder den Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Steuererklärung anerkennen, werden für solche Spenden keine Zuwendungsbestätigungen (früher: Spendenbescheinigung) mehr ausgestellt, um im Sinne der Gemeinnützigkeit Kosten zu sparen.
Wenn Sie eine solche Spende überwiesen haben, drucken Sie sich einfach dieses Formular aus und reichen es zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein:
Formular zur Vorlage beim Finanzamt
Für Spenden in Höhe über 300,00 EUR stellen wir auch weiterhin individuelle Zuwendungsbestätigungen aus, wenn die Adresse des Spenders bekannt ist. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.