Sehr geehrter Herr Schlaga,
sehr geehrter Herr Becker,
sehr geehrter Herr Dr. Lange,
sehr geehrter Herr Herbig,

mit der o.g. Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt.

Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 17.05.2024 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorausgegangen war eine ausführliche Beratung im Programmausschuss am 27.02.2024 und 07.05.2024.

Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts hat der Rundfunkrat mit knapper Mehrheit festgestellt, dass mit der Dokumentation "Deutsche Schuld – Namibia und der Völkermord" gegen § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Satz 1, Satz 3, Abs. 2 Satz 2 Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR StV) verstoßen wurde. Der Intendant wurde gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 NDR StV angewiesen, den Verstoß künftig zu unterlassen, d.h. die Dokumentation "Deutsche Schuld – Namibia und der Völkermord" nicht mehr auszustrahlen oder in der Mediathek zur Verfügung zu stellen.

Grundlage für diese Entscheidung waren dabei u.a. die mit Ihrer Programmbeschwerde geltend gemachten falschen Angaben in der Dokumentation zur Familiengeschichte Imke Rust, zur Bezeichnung der ELKIN, zu den Bodenschätzen, zur "Landfrage" und in Bezug auf die Aussage, dass aus der Kirche niemand mit Aminata Belli über den Völkermord sprechen wollte. Dies gilt ebenfalls für die in Ihrer Programmbeschwerde angeführte nicht angemessene und faire Berücksichtigung der Auffassung von Bischof Brand in dem Film sowie das von Ihnen hervorgehobene Auslassen von wesentlichen Informationen zur Geschichte und Entwicklung Namibias nach dem Ende der Kolonialzeit bis heute.

Wir danken Ihnen sehr für den Hinweis auf diesen Verstoß und für Ihre aufmerksame und kritische Beobachtung des Programms des NDR. Diese hat dazu beigetragen, dass sich der Rundfunkrat intensiv mit der Dokumentation und den dort enthaltenen Mängeln auseinandergesetzt und im Ergebnis einen Verstoß gegen die Grundsätze der Angebotsgestaltung festgestellt hat. Es hat sich außerdem gezeigt, dass der Einsatz sogenannter Presenter-Formate für Dokumentationen über komplexe historische Zusammenhänge kritisch zu hinterfragen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Knecht
Vorsitzender NDR Rundfunkrat